Ortsverband Grimma/Colditz

Durch die Änderung des sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) wird zum 01.01.2023 die "negative Publizität" der Straßenbestandsverzeichnisse eingeführt. Damit soll die rechtlich unklare Stellung, resultierend aus dem Katatsterwesen zu DDR Zeiten bereinigt werden. "Negative Publizität" bedeutet, dass ab 2023 alle Wege als öffentlich gelten, wenn sie im "Straßenbestandsverzeichnis" einer Kommune erfasst sind. Alle anderen Wege, Plätze und Straßen verlieren de jure ihre Öffentlichkeit und dürften dann von der/vom Grundstückseigentümer*in …
weiterlesen "Wie melde ich öffentliche Wege?"
Nachdem die Grimmaer Landtagsabgeordnete Kerstin Köditz ihr Stadtratsmandat wegen Terminkollisionen zwischen Stadt- und Landtag, abgegeben hat, wurde in der vergangenen Ratssitzung der Großbardauer Heiko Mätzold (24) als Stadtrat verpflichtet. „Ich freue mich sehr auf die anstehende Arbeit im Rat und bin bereit mich auch in meiner Freizeit für die Bürger*innen dieser Stadt zu engagieren“ erklärt der frischgebackene Stadtrat. Durch seine Ausbildung im Landratsamt bringt er auch schon Erfahrung im Umgang mit dem sächsischem Kommunalrecht mit. Seit…
weiterlesen "Wechsel bei DIE LINKE im Grimmaer Rat"
„Ich wundere mich schon sehr über den Aufruf der Stadt Grimma im Amtsblatt zur Novelle des sächsischen Straßengesetzes. Zumal wir Anfang Januar bereits zusammensaßen, um über die Thematik zu sprechen“ erklärt der Grimmaer Stadtrat Maximilian Schöpe (DIE LINKE) „Es ist ja positiv zu bewerten, dass die Stadt Grimma offenbar in Zukunft enger mit Eigentümern zusammenarbeiten möchte, um öffentliche Wege, welche über deren Grund führen zu unterhalten. Nur ist dies der Dritte oder Vierte Schritt vor dem Ersten. Damit Wege, Straßen und Plätze die …
weiterlesen "Jeder hat das Recht Wege zu melden"
Der sächsische Landtag hat am 20. August 2019 das Sächsische Straßengesetz (SächsStrG) geändert. Durch diese Änderung, können Straßen, Wege und Plätze die öffentlich genutzt werden, ab dem Jahr 2023 privatisiert und geschlossen werden, insofern sie nicht im "Straßenbestandsregister" der jeweiligen Kommune erfasst sind.Es besteht noch die Möglichkeit, Wege die ihr auch nach 2023 noch nutzen möchtet zu melden. Wenn sie bis zum 31.12.2022 in das „Straßenbestandsregister“ eingetragen sind behalten sie ihren öffentlichen Charakter. Dafür…
weiterlesen "WEGE MELDEN ÖFFENTLICHE NUTZUNG SICHERN!"